Aufenthaltsbestimmungen für Frankreich

Einreise und Aufenthalt

Auch in Frankreich genießen Deutsche - als EU-Bürger - das europäische Bürgerrecht der Freizügigkeit. Die Einreise nach Frankreich ist jederzeit problemlos möglich.

Erst wenn Sie sich länger als 3 Monate in Frankreich aufhalten wollen, sollten Sie eine Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) bei der für ihren Wohnsitz zuständigen Verwaltungsbehörde (Préfecture, Sous-Préfecture), im Rathaus (Mairie) oder bei der örtlichen Polizeibehörde (Commissariat de Police) beantragen. Dort muss ein gültiger Personalausweis und ein Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers vorgelegt werden. Studenten müssen nachweisen können, dass sie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, mit ausreichenden Mitteln zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausgestattet und sozialversichert sind.

Die carte de séjour ist für EU-Bürger eigentlich nicht mehr verpflichtend, wird aber zuweilen verlangt, z.B. bei der Eröffnung eines Kontos. Staatsangehörige der neuen EU-Länder müssen vorerst noch eine carte haben, um eine Arbeit aufnehmen zu können.

 

 

Arbeitserlaubnis

Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig. Jeder EU-Bürger kann ohne weitere Formalitäten in Frankreich einen Job annehmen.