Work & Travel - Arbeiten & Reisen

Work and Travel im Ausland. Eine junge, aber erfolgreiche Geschichte. Im Sommer 1980 wurde das erste bilaterale Abkommen für Arbeiten und Reisen (Work and Travel) zwischen Japan und Australien abgeschlossen. Das so genannte Working-Holiday-Visum erlaubte es Jugendlichen und jungen Menschen mit japanischer bzw. australischer Staatsangehörigkeit im Alter von 18 bis 30 Jahren für ein Jahr in dem ausgewählten Land zu reisen und gleichzeitig in einem bestimmten Rahmen in dem jeweils anderen Partnerland eine bezahlte Arbeit anzunehmen. Dieses Pilotabkommen zwischen Japan und Australien entwickelte sich sehr erfolgreich, und so folgten dem Beispiel auch viele andere Länder: Inzwischen können alle jungen Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft in Japan, Kanada, Australien und Neuseeland mit dem WHV arbeiten und reisen.

 

Work and Travel - Autonom planen oder mit Programm?

Eine Frage, die viele beschäftigt und in öffentlichen Foren kontrovers diskutiert wird: Plant man den Aufenthalt komplett selber, oder nutzt man die Vorteile einer Organisation und zahlt dafür etwas mehr? Es gibt Stimmen die sagen, dass die Elemente, die eine Organisation bietet (Flug, Versicherung, Infoveranstaltung, Abholen vom Flughafen, organisierte Unterkunft, Jobangebote, Ansprechpartner für Eltern...) auch gut selbständig gelöst werden können. Anderen wiederum ist das Ankommen und Orientieren in dem Land sehr viel leichter gefallen, als wenn sie es hätten selbst organisieren müssen. Die Frage ist wahrscheinlich weniger die, ob ein Weg besser oder schlechter ist, sondern vielmehr die Überlegung, was passt für wen am besten? Womit fühlt man sich sicherer, hat man viel Zeit zur selbständigen Vorbereitung, oder eher wenig? Diese Fragen sollten bei der Entscheidung eine Rolle spielen.

 

Work and Travel - Die Visa-Bestimmungen

Wichtig zu beachten ist dabei, dass die Working-Holiday-Visa zwar alle ein ähnliches Grundgerüst haben, die feinen Unterschiede aber nicht unterschätzt werden sollten.

Ursache der Differenzen ist die, dass es kein weltweites Abkommen zu den Working-Holiday-Visa gibt, da die Verhandlungen immer nur zwischen zwei Ländern stattfinden.

Damit Sie sich einen Überblick verschaffen können, haben wir allgemeine Bestimmungen und die wichtigsten Unterschiede kurz auf einen Blick zusammengefasst.

Allgemeine Bestimmungen:

• eine Altersbegrenzung von 18-30/35 Jahre
• die Antragsteller dürfen nicht von Kindern begleitet werden, bzw. müssen kinderlos sein
• die Dauer der WHV ist auf ein Jahr begrenzt.
• für Praktika in qualifizierten Arbeitsbereichen gibt es gesonderte länderspezifische Regelungen, da der Sinn hinter den WHV eigentlich das Reisen sein soll und das Arbeiten nur zur „ergänzenden Finanzierung“ genutzt werden sollte
• ein Grundkapital ist verpflichtend: Der Nachweis von 2000 bis zu 3000 Euro auf dem Konto ist Pflicht (das kann selbstverständlich auch geliehen sein)

 

Work and Travel Australien

Das WHV wird nur einmalig vergeben, die zwischenzeitige Aus- und Einreise ist gestattet, der Arbeitgeber muss mindestens einmal gewechselt werden (nicht über ein halbes Jahr den gleichen Job). Die Einmaligkeit dieses Abkommens wurde inzwischen aufgeweicht: Sofern innerhalb des ersten Aufenthaltes mindestens drei Monate im ländlichen Australien in der Landwirtschaft gearbeitet wurde, wird das Working-Holiday-Visum nun auch ein zweites Mal gewährt.

 

Work and Travel Neuseeland

Die WHV sind kontingentiert. In Neuseeland ist es zudem erlaubt, bis zu zwölf Monate den gleichen Job zu machen.

 

Work and Travel Kanada

Die WHV sind - wie in Neuseeland – streng kontingentiert. Für das kanadische WHV können Sie bis zu 35 Jahre alt sein.

 

Work and Travel USA

In den USA gibt es kein klassisches Working-Holiday-Visum. Nichtsdestotrotz kann sich der Traum vom Arbeiten und Reisen dennoch erfüllen. Allerdings ist es dafür nötig, als Vollzeitstudent an einer Universität eingeschrieben zu sein. Für genauere Informationen lohnt es sich, auf die Seite der amerikanischen Botschaft zu schauen.

 

Work and Travel Japan

Das WHV wird nur einmalig vergeben. Für ein zweites Mal gibt es bis dato auch keinerlei Ausnahmen. Für eine temporäre Aus- und Einreise muss vor dem Verlassen des Landes eine spezielle Erlaubnis („re-entry permit“) für die Wiedereinreise von den japanischen Behörden beantragt werden.

 

Work and Travel - Chancen und Grenzen

Einfach losreisen ohne vorher viel angespart haben zu müssen, ohne auf das Geld der Eltern angewiesen zu sein, frei entscheiden zu können, wo und wie viel gearbeitet wird und das Sammeln von Erfahrungen... das alles macht das Working-Holiday-Visum möglich.

Neben diesen ganz privaten Vorteilen lohnt sich so ein Work-and-Travel-Aufenthalt aber auch für die berufliche Laufbahn und für das Studium und/oder Ausbildung.

Denn, neben heutzutage so fundamentalen Voraussetzungen wie hervorragenden Fremdsprachenkenntnissen und Auslandserfahrungen, lernen Sie durch den Work-and-Travel-Aufenthalt selbständiges Arbeiten, offen auf Menschen zuzugehen, und müssen Sie über kurz oder lang auch die Verantwortung für sich selbst übernehmen.

Das sind alles Eigenschaften oder „soft skills“, die in Zeiten der Globalisierung in den meisten Jobs verlangt werden und die nirgends so schnell und vor allen Dingen so angenehm erlernt werden wie im Rahmen eines Auslandsaufenthalts.

Was jedem, der sich auf den Weg in die große weite Welt macht, jedoch bewusst sein sollte sind die eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten. Es sind klassische, gering bezahlte Aushilfsjobs, die zu Teilen auch körperlich anstrengend sein können: Neben den für Australien z.B. klassischen Jobs während der Erntezeit gibt es auch die Möglichkeit zu Kellnern, Nachtwachen/ Rezeptionsarbeit in Hostels zu machen, in Souvenirläden mitzuarbeiten und vieles mehr.

Doch auch wenn diese Art der Arbeit sehr anstrengend klingt, sollten Sie nicht vergessen, wie viel auch in Aushilfsjobs gelernt werden kann – besonders in einem fremden Land.

Außerdem ist Ihrer Fantasie keine Grenzen gesetzt: Bewerben Sie sich dort wo Sie gerne arbeiten möchten, mehr als eine Absage werden Sie nicht bekommen.

 

Work and Travel - Wer macht es?

Die meisten Leute, die das Working-Holiday-Visum beantragen, haben gerade ihr Abitur hinter sich, machen eine Ausbildung oder sind im Studium. Neben der offiziellen Altersbegrenzung gibt es aber keinen Grund, der Sie an einem Work-and-Travel-Aufenthalt hindern sollte. Wichtig ist aber, dass das Visum nur kinderlosen Menschen gestattet wird.

 

Work and Travel - wie geht das konkret?

Ein Auslandsaufenthalt will lange geplant werden. Sie sollten sich mindestens ein Jahr vorher Gedanken darüber machen, in welches Land Sie gehen wollen. Dann sollten Sie sich konkrete Informationen über das Land, die Leute und die Bedingungen zu Gemüt führen: Welche Sprache wird gesprochen, welche Impfungen sind nötig (oft muss für einen erfolgreichen Impfschutz zweimal in einem zeitlichen Abstand geimpft werden), wie teuer sind die Flüge (in der Regel gilt: je früher der Flug gebucht wird, desto billiger ist er), welche Städte in dem gewählten Land sind interessant, auf was muss geachtet werden, welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es in dem Land (so gibt es viele Länder, in denen es verboten ist Alkohol auf der Straße zu trinken), auf welche kulturellen Besonderheiten sollte geachtet werden etc…

In dem zweiten Schritt ca. ein halbes Jahr vorher, sollten Sie so bald wie möglich das Working-Holiday-Visum beantragen. Nicht nur die Bearbeitungszeit kann sich in die Länge ziehen; es gibt auch Länder in denen die WHV kontingentiert und deswegen schnell ausgeschöpft sind. Dafür brauchen Sie einen noch mind. 12 Monate gültigen Pass (die Ausstellung eines Reisepasses braucht bis zu sechs Wochen).

In einem dritten Schritt, ca. drei Monate vorher, sollten Sie sich überlegen, was mit Ihrer Wohnung oder Ihrem Zimmer geschieht. Suchen Sie sich einen Zwischenmieter und/oder kündigen Sie den Vertrag (übliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate), damit Sie nicht die Miete zahlen müssen, während Sie weg sind.

Wenn Sie also Visum und Flugticket haben und die Wohnungssituation geklärt ist, dann beginnt die Zeit der direkten Reisevorbereitung: Was muss noch besorgt werden? Isomatte, Schlafsack, Anti-Insektenmittel, Notfallapotheke, Geld etc. sind unabdingbare Gegenstände und Mittel einer unabhängigen und unproblematischen Reise.

Dann sollten Sie unbedingt eine Reiseversicherung abschließen. Neben einer Auslandskrankenversicherung lohnt sich dabei auch oft ein Gepäckversicherungsschutz. Insbesondere dann, wenn Sie z.B. eine extra neu gekaufte gute Kamera mitnehmen. Dieses Versicherungsangebot gibt es bei den meisten Anbietern auch im Paket.

Dann sollten Sie die finanziellen und bürokratischen Sachen erledigen: Einen Antrag bei der Post stellen, ein Konto einrichten, welches günstige Tarife für Transaktionen im Ausland hat, einen Puffer für Notfälle ansparen und den ganzen für einen Auslandsaufenthalt unnötigen Kram abmelden (Handyvertrag, GEZ, Zeitungsabos, Bahncard etc.). Ohne diese laufenden Kosten kann überraschend viel gespart werden.

Zusätzlich lohnt es sich, einen kurzen Lebenslauf für die in dem Land anstehende Bewerbung zu schreiben und schon mal im Voraus von einer Person mit guten Englischkenntnissen durchschauen zu lassen (zu Bedenken ist dabei, dass die englischen/ amerikanischen Lebensläufe anders strukturiert sind als die klassischen deutschen: Es lohnt sich bei seinem aktuellen Status (Gegenwart) anzufangen und sich in die Vergangenheit zu arbeiten).

Als Tipp noch nebenbei: Planen Sie lieber viel Zeit ein, die meisten Erfahrungen von Leuten, die im Ausland waren, sind dergestalt, dass die letzten Tage super anstrengend waren. Und bei einem so wichtigen, lang geplanten Vorhaben lohnt es sich einfach nicht, beim Runterräumen der letzten Umzugskisten stressbedingt die Treppe runterzufallen und mit einem kaputten Fuß in den Work-and-Travel-Aufenthalt zu starten.