Anerkennung von Abschlüssen in Großbritannien

In Großbritannien ist wie in Deutschland der Zugang zu bestimmten Berufen reglementiert: Wer in diesen Berufen arbeiten will, muss zwingend eine anerkannte Ausbildung bzw. einen anerkannten Abschluss vorweisen können. Dazu zählen z.B. Ärzte, Physiotherapeuten, Apotheker, Lehrer oder auch Architekten.

Unter Umständen kommen noch weitere Zulassungsbedingungen hinzu; etwa die Registrierung durch bzw. die Mitgliedschaft in diversen Berufsverbänden oder staatliche Prüfungen.

Als Ausländer muss man hier zunächst abklären, inwieweit die eigenen Qualifikationen im Einzelfall anerkannt werden können. Dazu kann man sich wenden an:

UK NARIC - die nationale Agentur für Anerkennung und Vergleich internationaler Qualifikationen. NARIC steht für National Academic Recognition Information Centre.
http://www.naric.org.uk


In Deutschland informiert:

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Lennéstrasse 6
53113 Bonn
Internet: http://www.kmk.org

Seit langem bemüht sich die EU um eine automatische wechselseitige Anerkennung von Ausbildung und Abschlüssen der Mitgliedsländer. Wie weit man bisher auf diesem dornenvollen Weg gekommen ist, kann hier nachgelesen werden:
http://europa.eu/youreurope