Arbeitsrecht in Irland
Im Vergleich zu Deutschland ist der irische Arbeitsmarkt nur schwach reglementiert; es gibt nicht viele gesetzliche Vorschriften, die das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Der Gesetzgeber überlässt das meiste der freien vertraglichen Ausgestaltung der Beteiligten.
Wer in ein längerfristiges Arbeitsverhältnis eintritt, sollte daher dem Arbeitsvertrag besondere Aufmerksamkeit schenken. Nicht nur Gehalt und Urlaubsregelung, sondern auch Kündigungsfristen und Regelungen für den Krankheitsfall sind Vereinbarungssache.
Einige gesetzliche Eckpunkte gibt es aber doch: Die Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmer darf nicht mehr als 48 Stunden betragen; mindestens ein Tag pro Woche muss frei sein; es gibt einen Anspruch auf 4 Wochen Urlaub pro Jahr.
Üblich sind Wochenarbeitszeiten von 37 bis 40 Stunden. Üblich ist auch - wie in Deutschland - eine sechsmonatige Probezeit.
Kündigungen müssen auf Verlangen des Arbeitnehmers schriftlich begründet werden, wenn der Angestellte mindestens ein Jahr beim Unternehmen gearbeitet hat. Legitime Kündigungsgründe sind z.B. mangelnde Eignung des Arbeitnehmers, unzumutbares Verhalten des Arbeitnehmers, Wegfall der Stelle aus betrieblichen Gründen. Es gibt Mindestkündigungsfristen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten. Für Angestellte, die zwischen 13 Wochen und 2 Jahren für die Firma gearbeitet haben, beträgt die Mindestkündigungsfrist z.B. eine Woche. (8 Wochen bei über 15jähriger Betriebszugehörigkeit)
Infos finden Sie z.B. auf der Seite CareersPortal, einem Angebot des Bildungsministeriums:
https://careersportal.ie